Der LVM lobt kurz nach dem Brand eine
Belohnung aus
- Zur Ermittlung des Täter wird am 10.2.1994 per
Telefax an die Kripo vom LVM eine Belohnung
ausgelobt.
- Allerdings : Zitat " NUR unter der
Vorraussetzung fällig daß die Hinweise zur Leistungsfreiheit in
diesem Schadenfalle führen"
- Man muß sich mal überlegen, was das eigentlich bedeutet, es wird
von Brandstiftung ausgegangen und es wird eine Belohnung festgesetzt
- Soweit eine löbliche Sache.
- Aber die Belohnung wird nur dann fällig, wenn der
LVM nicht zahlen muß, also dann wenn
wiederum ich den Brand gestiftet hätte.
- Sollte also jemand drittes diesen Brand gelegt haben, wird KEINE Belohnung
fällig.
- Offensichtlich ist hier eine Beeinflussung der Ermittlungen der Kripo
gewollt, 10.000,-DM Belohnung wenn es gelingt den GF als Brandstifter
darzustellen