LVM als Versicherung beim Brandschaden

- Der LVM will Anfang 1998 ein Gutachten
zur Schadenshöhe fertigen lassen.
- Im Rahmen des Schriftverkehrs ergibt
sich dann, daß eine "Stellungname zur Ordnungsmäßigkeit
der Buchführung" erstellt wird, jedoch KEIN Gutachten zur
Schadenshöhe. Dies erklärt auch, warum z.B. der LVM so vehemmt Kopien der
Umsatzsteuererklärungen 1993 anforderte.
- Wieder einmal setzt der LVM auf
Verzögerung, versucht Fehler zu aufzuzeigen wo keine sind.
- In der Bewertung der Prüfung durch den LVM wird z.B. die Aussage:
"Die
vorgelegten Jahresabschlußunterlagen zum 31.12.1993 beinhalten keine
Abschlußbuchungen" herangezogen, weswegen die Buchhaltung
nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung
entspreche.
- Es ist auch dem LVM bekannt, daß wohl kaum ein Unternehmen 5 Wochen
nach Jahresende den Jahresabschluß gebucht hat (Brand am 8/9.2.1994).
- Ebenso werden Jahresabschlußbuchungen üblicherweise erst nach
Erstellung der Bilanz getätigt.
- Im übrigen konnte ja kein Jahresabschluß gemacht werden, da die
Unterlagen auch mit Hilfe des LVM
sichergestellt wurden.
- Der LVM führt weiterhin aus, das Warenentnahme-Buchungen zu hoch
seien, und deshalb der Warenbestand nicht nachgewiesen sei.
- Interessanterweise ist selbst bei diesen zu hohen Warenentnahme-Buchungen
der Bestand immer noch weit über der Schadensmeldung. Dies wird jedoch von
dem LVM geflissentlich übersehen,
sonst müßte ja die Schadensmeldung anerkannt werden.
- Die Ursache der zu hohen Warenentnahme-Buchungen ist der
Prüfungsgesellschaft bekannt. Es werden jedoch keine Anstalten unternommen
diese Buchung zur Überprüfen. Warum ?