An
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
Ludwigkirchplatz 3
10719 Berlin,
Brandschaden vom 9.2.1994 über
DM 643.839,53 DM (per Aufstellung vom 21.4.1994)
beim Landwirtschaftlichen Versicherungsverein,
Münster 947010.011/4 992
Sehr geehrte Damen und Herren,
Durch das Verhalten des Landwirtschaftlichen Versicherungsvereins in Münster in einem Brandschaden werde ich offensichtlich wirtschaftlich ruiniert.
Der Landwirtschaftliche Versicherungsverein Münster (LVM) hat zum Erzielen eigener wirtschaftlicher Vorteile absichtlich den seinerzeitigen Konkurs meines Unternehmens herbeigeführt, Arbeitsplätze vernichtet und einen volkswirtschaftlich Schaden herbeigeführt.
Die Schadensregulierung wird bis auf den heutigen Tag verzögert, zu guter letzt ist die LVM nur bereit einen Bruchteil des entstandenen Schaden zu begleichen, wodurch ich wirtschaftlich ruiniert würde, die LVM jedoch erhebliche Summen auf meine Kosten sowie weiterer Betroffenen spart.
Dies dadurch, das der Commerzbank Frankfurt zur seinerzeitigen Besicherung eines Kredits für die Elbracht-Computer Vertriebs-GmbH der Warenbestand sicherungsübereignet wurde, die Commerzbank deshalb einen Sicherungsschein der LVM erhielt und deswegen Zahlungsempfänger für die Versicherungssumme ist. Der entstandene und gemeldete Schaden ist höher als die Restsumme des Kredits. Jedoch werde ich bei niedriger Auszahlung der Schadenssumme für die Differenz über Bürgschaften persönlich haften. Ebenso würde die Auszahlung des gemeldeten Schadens zu einer Auszahlung an Konkursgläubiger führen, was zu einer Reduzierung der von mir übernommenen weiteren Bürgschaften führen würde.
Ich war bisher der Meinung, das ich nicht für etwas angeklagt werden kann, was ich nicht getan habe. Als Unternehmer habe ich ein Risiko zu tragen. Jedoch verdient hier die LVM ihr Geld offensichtlich auf meine Kosten.
Wahrscheinlich wurde von der LVM für diesen Schaden in 1994 eine Rückstellung gebildet. Allein durch damit verbundene Steuerreduzierung und deren Verzinsung wurde sicherlich bisher schon ein erheblicher Ertrag erzielt.
Ich bin der Meinung, daß niemand mit dieser Vorgehensweise einverstanden sein kann, und wende mich deshalb heute persönlich an Sie.
Auf den folgenden Seiten habe ich die Details zu den Geschehnissen zusammengefasst.
Ich bitte Sie um Überprüfung der Vorgänge bei der LVM auch in Hinblick auf einen möglichen Schadensersatz der LVM an die Betroffenen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Heinz-Dieter Elbracht
P.S. Voraussichtlich in der KW 49 erfolgt
entsprechende Information der Medien.
1.Die Firma Elbracht-Computer Vertriebs-GmbH war bei der LVM versichert, Prämien waren bezahlt.
2. Aufgrund von Zahlungsunfähigkeit wurde am 7.2.94 beim Amtsgericht Damstadt der Vergleich beantragt.
Aus heutiger Sicht wäre das Vergleichsverfahren erfolgreich verlaufen, wenn der Brandschaden nicht entstanden wäre.
3. In der Nacht vom 9.2.1994 brannten die Geschäftsräume aus. Der Schaden laut Aufstellung aus April 1994 beträgt DM 643.839,53 DM
4. Sofort setzt die LVM alles daran, die Regulierung des Schadens zu erschweren, bzw. zu verhinden.
z.B. fordert der Schadensbearbeiter der LVM das die durch Gase und Rauch beaufschlagten Elektronik-Teile saniert werden. Dadurch könne der Schaden um geschätzt 200.000,- DM reduziert werden. Bei geschätztem Aufwand vom 25.000,- DM, die dann natürlich von der Versicherung zu erstatten wären. Die Einwendungen, auch seitens des vorläufigen Vergleichsverwalters, das diese Mittel dem Unternehmen nicht zur Verfügung stehe, und deswegen auch nicht beauftragt werden können lehnt der Schadensbearbeiter ab. In diesem Falle wäre der Versicherungsnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen. Es wird bewußt die Möglichkeit ausgenutzt, das der Versicherungsnehmer zu dieser Schadensminderung nicht in der Lage ist.
5. Mit Fax vom 10.4.1994 lobt die LVM (per Telefax an Kripo Darmstadt) eine Belohnung für Hinweise zur Ergreifung des Täters aus, man geht, obwohl es noch kein Ermittlungsergebniss gibt von Brandstiftung aus. Hochinteressantes Zitiat ist "Die Belohnung wird unter der Vorrausetzung fällig, daß die Hinweise zur Leistungsfreiheit in diesem Schadenfalle führen".
6. Die EDV-Anlage der Firma wird im Auftrag der Versicherung am 10.4.1994 an eine Elektronik-Firma zur Auswertung weitergegeben. Diese Firma behauptet später (5.5.94, s140) "..es jedoch nicht möglich ist die vorhandenen Daten zu entschlüsseln. Die Daten seien nicht in einer PC-Form abgelegt". Dies widerspricht den Tatsachen und ist entweder Unfähigkeit oder eine Lüge. Jeder normale PC-Benutzer kann die Daten verarbeiten. Im übrigen wurde der Elektronik-Firma mehrmals die Mithilfe angeboten.
Den Server haben sachverständige Zeugen und ich am 28.3.1995 bei der Kripo in Darmstadt abgeholt. Es wurde ein Protokoll von diesen Zeugen angefertigt, aus dem hervorgeht, das der File-Server bis mindestends am 9.2.1994, 01:01 Uhr in Betrieb war, also noch nach Eintreffen der Feuerwehr. Die Daten waren in keinster Weise verschlüsselt. Es konnte problemlos die Tagesarbeit des Arbeitstages vor der Brandnacht nachvollzogen werden. Z.B. konnte auf die letzten Rechnungen sowie die Finanzbuchhaltung sowie alle anderen Daten einwandfrei und ohne jegliche Probleme zugegriffen werden.
7. Am 21.4.1994 wurde vom Amtsgericht Darmstadt auf Anschlußkonkurs entschieden mit der Begründung u.A: "Die Versicherung zeigt jedoch zur Zeit keinerlei Zahlungsbereitschaft. Selbst wenn sich aufgrund der polizeilichen Ermittlungen, die noch nicht abgeschlossen sind, eine Täterschaft des Geschäftsführers für eine Brandstiftung nicht feststellen ließe, ist nicht sicher zu erwarten, daß dann die Brandversicherung sofort und freiwillig den Schaden reguliert. Dies ist jedoch für die Erfüllung des Vergleichs unabdingbar."
8. Die LVM lehnt eine Regulierung des Schadens weiterhin ab, man müsse nicht zahlen, solange ein behördliches Verfahren gegen ein Organ (Geschäftsführer) der Firma laufe., im Übrigen müsse man wohl nur Liquidationswerte zahlen. Dem Konkursverwalter erzählte mir und einer Mitarbeiterin im März 1994, die Versicherung habe ihm gegenüber geäußert, das sie nicht zahlen werde, es ihr jedoch im Konkursfall leichter fällt zu zahlen.
Noch am Tage des Brandes äußert der seinerzeitige Schadensbearbeiter Herr Sadlowski von der LVM die Ansicht, das ja Aufgrund des gestellten Vergleichsantrages wohl nur Liquidationswerte zu Zahlen seien.
9. Mit Einschreiben/Rückschein vom 20.4.1994 erhält die LVM eine detaillierte Schadensmeldung, welche durch die Mitarbeiter der Elbracht-Computer Vertriebs-GmbH nach Freigabe des Brandortes durch die Kripo, per Bestandsaufnahme(Inventur), bezüglich des Lagers aus der Erinnerung, sowie unter Verwendung der letzten Einkaufspreise erstellt wurde.
Die Original-Zähl-Unterlagen liegen hier vor. Die von Sachverständigen der LVM gemachten Fotos können zur Verifizierung herangezogen werden.
10. Das Ermittlungsverfahren gegen mich wurde im Juli 1995 eingestellt.
11. Die LVM wendet sich gegen die Einstellung des Verfahrens.
12. Das Verfahren wird im Juli 1997 wiederum eingestellt.
13. August 1997, ein neuer Sachbearbeiter (Hr. Reekers) ist jetzt zuständig, er muß sich jedoch erst in die Akten einarbeiten.
14. In einem Gespräch im Hause der Commerzbank Frankfurt am 4.November 1997 stellt Hr. Reekers fest, das die LVM nur bereit ist einen geringen Teil des Schadens zu zahlen. Als Gründe werden genannt daß seinerzeit der Versicherungsnehmer nicht seiner Pflicht zur Schadensminderung nachgekommen ist, von der Versicherung nur Liquidationswerte zu Zahlen seien und die Schadenshöhe immer noch nicht feststehe, da ja die original-Buchhaltungsunterlagen sowie die Inventurunterlagen per 12/93 noch bei der Staatsanwaltschaft seien.
Es wurde der Versicherung auch seinerzeit mehrfach erklärt, daß der Versicherungsnehmer nicht in der Lage ist, die Sanierung zu beauftragen, die LVM war nicht bereit für die Sanierung in Vorlage zu treten. Selbst wenn es rechtens wäre, das nur durch einen Vergleichsantrag der Versicherungswert auf Liquidationswerte sinkt, so bleibt Tatsache, das kurz nach dem Konkurs die verbliebenen Waren zum Einkaufs-Listenpreis veräußert wurde, also nicht zu Liquidationswerten. Die Schadensaufstellung, der Menge nach durch physikalische Inventur, der Höhe/Bewertung nach durch Zugrundelegung des aktuellen Einkaufspreises (=Wiederbeschaffung) ist zweifelsfrei. Der Sachverständige der LVM hatte im übrigen bis jetzt 3 1/2 Jahre zeit, die Schandesaufstellung zu überprüfen.